Unigloves Bohrerbad Plus 2Liter

Artikelnummer: 151333

Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.

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UNIGLOVES BOHRERBAD PLUS


Anwendungsfertige universell einsetzbare Lösung zur einfachen Aufbereitung von Bohrern und rotierenden Instrumenten. Durch den milden pH-Wert bleibt die Schärfe der Bohrer an Schneidkanten hervorragend erhalten. Hohe Materialverträglichkeit, angenehmer Geruch Eigenschaften Art der Anwendung Zur manuellen Reinigung und prophylaktischen Desinfektion von Bohrern, Fräsern, Diamantschleifern und anderen rotierenden Instrumenten. Nicht geeignet zur terminalen Desinfektion von invasiven (semikritischen und kritischen) Medizinprodukten.


Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31

Versionsnummer 1

überarbeitet am: 11.06.2021

Seite: 1/7

  • ·  1.1 Produktidentifikator

  • ·  Handelsname: UNIGLOVES® Bohrerbad Plus

  • ·  1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
    Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

  • ·  Verwendung des Stoffes / des Gemisches Instrumentendesinfektionsmittel

  • ·  1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

  • ·  Hersteller/Lieferant:

    PRISMAN GmbH Otto-Hahn-Ring 6-18 D-64653 Lorsch Germany

    Vertrieb:
    UNIGLOVES Arzt- und Klinikbedarf mbH Camp-Spich-Straße 71
    53842 Troisdorf
    Deutschland

  • ·  Auskunftgebender Bereich: Abteilung Produktsicherheit Alexander.Metz@prisman.de

  • ·  1.4 Notrufnummer:
    ++49 (0)6251 866980-0, Mo - Fr 8-18 Uhr
    Medizinische Notfallauskunft bei Vergiftungen: Giftinformationszentrum Mainz – 24h – Tel.: +49 (0) 6131 19240 (Beratung in deutscher oder englischer Sprache)

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ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

  • ·  2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

  • ·  Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

    Aquatic Chronic 3 H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

  • ·  2.2 Kennzeichnungselemente

  • ·  Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

    Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.

  • ·  Gefahrenpiktogramme entfällt

  • ·  Signalwort entfällt

  • ·  Gefahrenhinweise

    H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

  • ·  Sicherheitshinweise

    P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
    P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen

    Vorschriften.

  • ·  Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml -

  • ·  2.3 Sonstige Gefahren

  • ·  Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

  • ·  PBT: Nicht anwendbar.

  • ·  vPvB: Nicht anwendbar.

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*

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

  • ·  3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische

  • ·  Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.

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· Gefährliche Inhaltsstoffe: CAS: 68439-49-6

CAS: 2372-82-9 EINECS: 219-145-8

Fettalkoholpolyglykolether Eye Irrit. 2, H319

N-(3-Aminopropyl)-N-dodecylpropan-1,3-diamin

Acute Tox. 3, H301; STOT RE 2, H373;
H314; Aquatic Acute 1, H400; Aquatic Chronic 1, H410

 2,5%  1,0%

(Fortsetzung auf Seite 2) DE

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Skin Corr. 1A,

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Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31

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(Fortsetzung von Seite 1)

· Zusätzliche Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.

CAS: 7173-51-5
EINECS: 230-525-2 Indexnummer: 612-131-00-6

Didecyldimethylammoniumchlorid

Skin Corr. 1B, H314; Aquatic Chronic 2, H411; Acute Tox. 4, H302

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 1,0%

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

  • ·  4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

  • ·  Allgemeine Hinweise: Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen.

  • ·  Nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.

  • ·  Nach Hautkontakt:

    Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.

    Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.

  • ·  Nach Augenkontakt:

    Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden

    Beschwerden Arzt konsultieren.

  • ·  Nach Verschlucken: Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.

  • ·  4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

    Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

  • ·  4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

    Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

*

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

  • ·  5.1 Löschmittel

  • ·  Geeignete Löschmittel: Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.

  • ·  5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

    Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

  • ·  5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

  • ·  Besondere Schutzausrüstung: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

  • ·  6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
    Nicht erforderlich.

  • ·  6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
    Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
    Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen. Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.

  • ·  6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
    Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen. Kontaminiertes Material als Abfall nach Abschnitt 13 entsorgen.

  • ·  6.4 Verweis auf andere Abschnitte
    Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.

*

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*

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

· 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Behälter dicht geschlossen halten.
· 
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.

(Fortsetzung auf Seite 3) DE

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(Fortsetzung von Seite 2)

· 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten · Lagerung:
· Anforderung an Lagerräume und Behälter: Nur im Originalgebinde aufbewahren.
· 
Zusammenlagerungshinweise: Nicht erforderlich.

· Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Stehende Lagerung.
· 
Lagerklasse: LGK 12
· 
7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

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  • ·  8.1 Zu überwachende Parameter

  • ·  Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.

  • ·  Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: 2372-82-9 N-(3-Aminopropyl)-N-dodecylpropan-1,3-diamin

  • ·  Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.

  • ·  8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

  • ·  Persönliche Schutzausrüstung:

  • ·  Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.

  • ·  Atemschutz: Nicht erforderlich.

  • ·  Handschutz:

    Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein.
    Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation.

  • ·  Handschuhmaterial
    Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden.

  • ·  Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
    Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.

  • ·  Für den Dauerkontakt in Einsatzbereichen ohne erhöhte Verletzungsgefahr (z.B. Labor) sind Handschuhe aus folgendem Material geeignet:
    Handschuhe aus Gummi

  • ·  Für den Dauerkontakt sind Handschuhe aus folgenden Materialien geeignet: Handschuhe aus Neopren

  • ·  Als Spritzschutz sind Handschuhe aus folgenden Materialen geeignet:

    Naturkautschuk (Latex) Butylkautschuk Fluorkautschuk (Viton)

  • ·  Augenschutz: Beim Umfüllen Schutzbrille empfehlenswert.

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AGW

Langzeitwert: 0,05E mg/m3 8(II);DFG, Y

*

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*

ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

· 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften · Allgemeine Angaben
· Aussehen:

Form:

Farbe: · Geruch:

· Geruchsschwelle:

Flüssig Hellgrün Aminartig Nicht bestimmt.

(Fortsetzung auf Seite 4) DE

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(Fortsetzung von Seite 3)

· pH-Wert bei 20 °C: 9,8

· Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: 
Nicht bestimmt. Siedebeginn und Siedebereich: 100 °C

· Flammpunkt: >100 °C

· Entzündbarkeit (fest, gasförmig): Nicht anwendbar.

· Zersetzungstemperatur: Nicht bestimmt.

· Selbstentzündungstemperatur: Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.

· Explosive Eigenschaften: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.

· Explosionsgrenzen:
Untere: 
Nicht bestimmt. Obere: Nicht bestimmt.

· Dampfdruck bei 20 °C: 23 hPa

· Dichte bei 20 °C:
· Relative Dichte
· Dampfdichte
· Verdampfungsgeschwindigkeit

1,01 g/cm3 Nicht bestimmt. Nicht bestimmt. Nicht bestimmt.

· Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser: 
Vollständig mischbar.

· Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser: Nicht bestimmt.

· Viskosität:
Dynamisch: 
Nicht bestimmt. Kinematisch: Nicht bestimmt.

· Lösemittelgehalt:
Wasser: 
>90 %

Festkörpergehalt: <5 %

· 9.2 Sonstige Angaben Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

  • ·  10.1 Reaktivität Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

  • ·  10.2 Chemische Stabilität

  • ·  Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:

    Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.

  • ·  10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.

  • ·  10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

  • ·  10.5 Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

  • ·  10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.

*

*

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

  • ·  11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

  • ·  Akute Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

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